Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten dazu.

Werden Deine Instrumente oder dein Equipment beschädigt, zerstört oder geht verloren kümmert sich I'M SOUND darum. Der Schaden kann durch nahezu alle Gefahren entstehen, wie z.B.:

  • Einbruch, Diebstahl und Raub

  • Kurzschluss, Brand und Blitzschlag

  • Elementarereignisse

  • Fehlbedienung

und viele mehr.

Du kannst alles, gegen das Dein Equipment nicht versichert ist, im Kleingedruckten nachlesen. Das bedeutet, gegen alles andere bist Du versichert.


Nachdem du neues Equipment erworben hast, stehen vermutlich viele Dinge auf deiner Liste, aber wahrscheinlich denkst du nicht sofort an uns. Deshalb gewähren wir dir einen Zeitraum von vier Wochen, um dein Equipment bei uns zu registrieren. Während dieser Zeitspanne wird dein Equipment automatisch durch I'M SOUND abgesichert. 

Nimm einfach Kontakt, über den von dir bevorzugten Kontaktweg, mit uns auf. Du kannst uns entweder telefonisch erreichen oder das Kontaktformular auf dieser Webseite verwenden. Falls du bereits Unterlagen wie Fotos oder Kostenvoranschläge hast, kannst du uns diese im Anschluss zukommen lassen. Im Falle eines Diebstahls musst du unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Wir sind für dich da und sorgen in jedem Fall für eine schnelle und reibungslose Abwicklung deines Schadens.

Dein Versicherungsvertrag wird bei uns zuerst für ein Jahr abgeschlossen. Anschließend verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht drei Monate vor Ablauf kündigst.

Du hast die Möglichkeit, zwischen einer Neu- und einer Zeitwertversicherung zu wählen. Die Wahl für eine Neuwertdeckung empfiehlt sich immer dann, wenn das Instrument oder ein vergleichbares Modell immer noch neu erhältlich ist. Bei einer Neuwertversicherung sollte die Versicherungssumme stets dem aktuellen Herstellerlistenpreis entsprechen. Wenn es, wie bei einigen Streichinstrumenten, keinen offiziellen Listenpreis gibt, dient der Neuwert eines Instruments gleicher Art und Qualität als Grundlage.

Die Zeitwertversicherung ist hingegen für Instrumente wie alte Violinen oder andere Streichinstrumente sinnvoll, bei denen der Neuwert heute schwer zu bestimmen ist. Bei wertvollen Instrumenten empfehle ich dringend, eine Wertbestätigung von einem Fachhändler oder Instrumentenbauer einzuholen. Es ist ratsam, die Richtigkeit der Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen, da sowohl der ermittelte Neuwert als auch der Zeitwert sich im Laufe der Zeit ändern können.

Der Versicherungsvertrag wird beendet. Überschüssig gezahlte Beiträge werden zurückerstattet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf ein nachfolgendes Instrument zu übertragen. Gib uns in diesem Fall einfach Bescheid und wir klären das weitere Vorgehen.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Egal, wo Du bist oder wo Du mit deinem Equipment hinreist – Touren und Reisen müssen bei I'M SOUND nicht anmelden. Dein Equipment genießt automatisch weltweiten Versicherungsschutz. So bleibst Du immer flexibel und unabhängig.

Ja, solange der Verleih nicht gewerblich erfolgt. Dieser private Verleih muss dann auch nicht angemeldet werden.

Lediglich sobald der Verleih gewerblich erfolgt, muss dies vorab angemeldet werden.

Ja. Dein Equipment ist auch nachts im verschlossenen Fahrzeug bis 100.000 Euro versichert. Verstau es im Koffer- oder Laderaum aber trotzdem so, dass es von außen nicht sichtbar ist.

Ja. Du hast auch die Möglichkeit, deine Foto- und Videoausrüstung in Verbindung mit deinem Sound-Equipment zu versichern, wenn du sie während deiner beruflichen Tätigkeit verwendest. Übrigens gilt für uns ein Laptop mit entsprechender Ausrüstung, wie zum Beispiel Interfaces, als ein vollwertiges Musikinstrument.

Hast Du noch Fragen?

Schreib uns eine E-Mail oder kontaktiere uns über das Kontaktformular.

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